Themeninsel 5: 
Ausblick auf den Variantenvergleich

Wie geht es nun weiter mit der Planung?

Die Volltunnel- und die Teiltunnelvariante werden nun im kommenden Planungsschritt detailliert ausgeplant. Dies wird etwa ein Jahr bis Ende 2023 in Anspruch nehmen. Die Planung wird dabei beispielsweise hinsichtlich Fahrplan, Betrieb und Controlling unter die Lupe genommen. Die beiden Varianten werden noch einmal mit einer Eisenbahn­wissenschaftlichen Untersuchung überprüft und falls notwendig im Detail angepasst.

Anschließend soll bis Ende 2024 der Variantenvergleich und die Festlegung der Vorzugsvarianten erfolgen.

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Michael Menschner, Teilprojektleiter des Abschnitts Dresden bis Heidenau, stellt die Planung zur Neubaustrecke vor.

Michael Menschner, Teilprojektleiter des Abschnitts Dresden bis Heidenau, stellt die Planung zur Neubaustrecke vor. Quelle: DB Netz AG/Susann Holtorp

Der Variantenvergleich 

Im Variantenvergleich ermitteln wir, welche Varianten im Hinblick auf die vorab definierten Kriterien am besten abschneidet. Die Vergleichskriterien sind dabei in einem Kriterienkatalog zusammengefasst.

Die Entwicklung des Kriterienkatalogs einschließlich der Kriterien haben wir in der AG Kriterienkatalog mit interessierten Mitgliedern des Dialogforums zur Neubaustrecke Dresden–­­Prag diskutiert. Dabei wurden zahlreiche Hinweise aufgenommen und in den Katalog eingearbeitet.

Der Katalog besteht aus den Themenfeldern 1) Umwelt, Mensch, Natur und 2) Infrastruktur. Wenn wir die Varianten verglichen haben, werden wir im Detail darstellen, wie die Varianten jeweils in Bezug auf die Kriterien (beispielsweise Betroffenheit von Naturschutzgebieten, Reisezeit) abgeschnitten haben. Im Variantenvergleich werden beide Themenfelder gleichwertig betrachtet. Wenn Ergebnisse vorliegen, betrachten wir gemeinsam mit den Planer:innen in der Abwägung, wie die Wirkungen der geplanten Trassen einzuordnen sind.

Die Kriterien aus dem Kriterienkatalog

Die Kriterien aus dem Kriterienkatalog

Der Kriterienkatalog zum Themenfeld Umwelt ist bereits verabschiedet. Das Themenfeld Infrastruktur sowie das Thema Gewichtung der Kriterien wird aktuell bearbeitet.

Download Kriterienkatalog

Wenn die Vorzugsvariante feststeht

Die „Gewinnerin“ des Variantenvergleichs nennen wir Vorzugsvariante. Die Empfehlung für eine Vorzugsvariante wird am Ende der Vorplanung (vsl. Ende 2024) durch die Vorhabenträgerin, also die DB Netz AG, ausgesprochen.

Diese Empfehlung für die Vorzugsvariante wird im Rahmen der parlamentarischen Befassung in den Deutschen Bundestag eingebracht, der über die Finanzierung und Umsetzung der Vorzugsvariante und ggf. über Kernforderungen der Kommunen entscheidet.

Struktur der Parlamentarischen Befassung

Die Parlamentarische Befassung: Ist die Vorplanung eines großen Bahn-Infrastrukturprojekts abgeschlossen, befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben. Diese sogenannte Parlamentarische Befassung ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt, die der Bund und die Deutsche Bahn geschlossen haben. Die Abgeordneten des Bundestags diskutieren neben der gesetzlichen Vorzugsvariante auch über die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Kommunen haben die Möglichkeit, Forderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Auch über die Finanzierung dieser individuellen Forderungen entscheidet das Parlament. Erheblich ist dabei, dass die Variante wirtschaftlich bleiben muss und die Projektziele erfüllt werden.

Externe Medien

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Die parlamentarische Befassung bei Bahnprojekten
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Die parlamentarische Befassung bei Bahnprojekten 

In der Entwurfs- und Genehmigungsplanung konkretisieren wir anschließend die Planung der Vorzugsvariante weiter. Wir erstellen die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Bürger:innen und Institutionen können sich hier erneut einbringen. Im Rahmen des Verfahrens werden die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Direkt Betroffene haben dann die Gelegenheit ihre Hinweise schriftlich an die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, zu übergeben. Nach Abwägung aller Einwendungen erlässt das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss, das Baurecht zur Umsetzung des Projektes.

Planungsablauf

Häufig gestellte Fragen 

Am Ende der Vorplanung trifft die Vorhabenträgerin, die DB Netz AG, eine Entscheidung, welche ihre Vorzugsvariante ist. Dabei werden die Hinweise aus der Arbeitsgruppe Kriterienkatalog berücksichtigt. Die Vorzugsvariante wird nach Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zur sogenannten parlamentarischen Befassung eingereicht. Zur Bewertung werden die wirtschaftlichen Aspekte, die Betriebsfähigkeit, ökonomische Sachverhalte, die Genehmigungsfähigkeit und andere Kriterien herangezogen.

Zunächst muss ein konkreter Streckenverlauf gefunden werden. Erster Schritt dafür war die Variantenbetrachtung im Raumordnungsverfahren. Zweiter Schritt ist die Vorplanung. Mit Abschluss der Vorplanung steht der Streckenverlauf fest (voraussichtlich Ende 2024). Im nächsten Schritt werden die Details ausgearbeitet (Entwurfsplanung) und das Planfeststellungsverfahren vorbereitet (Genehmigungsplanung). Der Planfeststellungsbeschluss am Ende dieses Verfahrens ist die Baugenehmigung. Erst dann kann mit dem Bau begonnen werden. Die Dauer der Bauarbeiten für den Tunnel hängt von der Vortriebstechnik, der Anzahl der Maschinen, der Baulogistik und den geologischen Bedingungen ab. Auf Basis der Erfahrungen aus anderen Projekten kann von einer Bauzeit von mindestens 10 bis 12 Jahren ausgegangen werden.

Um die Kosten des Projekts konkret zu beziffern, müssen zahlreiche Aspekte feststehen, z.B. Lage des Überholbahnhofs, Neigungen, Hochpunkt, Material, Rettungswege, Baukonzept etc. Die konzeptionelle Arbeit daran steht größtenteils noch aus. Für eine verlässliche Zahl, die auch eventuelle Risiken im Projekt abdeckt, sind voraussichtlich noch mehrere Jahre Planung notwendig.