Alexandra Dittmar, Leiterin Natur- und Artenschutz
Mensch und Umwelt betrachten wir während der Planung der Neubaustrecke Dresden–Prag als Schutzgut– Ziel ist es, dass wir möglichst wenig in bestehende Systeme eingreifen müssen. Um zu erfassen, welche Flora und Fauna im Gebiet der potenziellen Bahnstrecke vorzufinden ist, werden sogenannte Kartierungen durchgeführt.
Dort wo Eingriffe in die Natur notwendig werden, gleichen wir diese entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz aus. Die Pflanzen und Tiere im Umfeld und entlang der gefundenen Trasse werden bei den Umweltkartierungen genauestens erfasst und zu deren Schutz geeignete Maßnahmen erarbeitet. Beispielsweise werden Tiere und Pflanzen vorübergehend umgesiedelt, damit sie bei Baumaßnahmen nicht zu Schaden kommen. Falls dies nicht möglich ist, werden die Beeinträchtigungen in Form von Eins-zu-eins-Maßnahmen kompensiert oder an anderer Stelle Lebensräume aufgewertet.
Um den Schallschutz sicherzustellen, gelten in Deutschland strenge Richtlinien. Maßgeblich sind die Grenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen in den Planungen berücksichtigt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Grenzwerte zum Schallschutz in der Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus haben wir ein übergreifendes Gesamtkonzept mit Maßnahmen am Streckennetz und an der Fahrzeugflotte entwickelt. Mit diesen soll der Schienenverkehrslärm merklich reduziert und somit die Anwohner:innen von Bahnstrecken spürbar entlastet werden.
Um unsere ehrgeizigen Lärmschutzziele zu erreichen, setzen wir auf zwei bewährte Säulen. Säule eins mindert den entstandenen Lärm durch verbesserten Lärmschutz vor Ort, „aktiv“ an der Strecke und „passiv“ an Gebäuden in streckennähe. Säule zwei reduziert den Lärm direkt dort, wo er entsteht: am Fahrzeug.
Für Bauarbeiten im Bestand sind Sperrpausen erforderlich, also Zeitfenster, in denen kein Zugverkehr stattfindet. Die Lärmbelastung wird dabei auf ein Mindestmaß reduziert.
Wenn der Spurplan für die jeweiligen Varianten entwickelt ist, können daraus die Lärmbetroffenen sowie das jeweilige Ausmaß der Betroffenheit abgeleitet werden. Gemeinsam mit schalltechnischen Gutachtern werden dann die notwendigen Maßnahmen geplant, ob aktiv (wie Lärmschutzwände) oder passiv (wie Schallschutzfenster). Die Schallgutachten fließen in den Variantenvergleich mit ein.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen sind mindestens folgende Schutzgüter zu betrachten:
Für den Variantenvergleich werden die betrachteten Kriterien im Kriterienkatalog Umwelt festgelegt.