Themeninsel 3:
Planung für Mensch und Umwelt

„Mensch und Umwelt haben wir bei der Planung genau im Blick, damit die Betroffenheiten so gering wie möglich bleiben.“

Alexandra Dittmar, Teamleitung Natur- und Artenschutz, Neubaustrecke Dresden–Prag

Alexandra Dittmar, Leiterin Natur- und Artenschutz

Alexandra Dittmar, Leiterin Natur- und ArtenschutzQuelle: DB Netz AG/Jörn Daberkow

Neubaustrecke Dresden-Prag Video zu Themeninsel 3
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Mensch und Umwelt bei der Planung im Blick 

Mensch und Umwelt betrachten wir während der Planung der Neubaustrecke Dresden–Prag als Schutzgut– Ziel ist es, dass wir möglichst wenig in bestehende Systeme eingreifen müssen. Um zu erfassen, welche Flora und Fauna im Gebiet der potenziellen Bahnstrecke vorzufinden ist, werden sogenannte Kartierungen durchgeführt.

  • Im Projektbereich stellt sich die Natur unterschiedlich dar (z. B. Bereiche mit Bäumen, Flüsse, Hanglagen). Entsprechend der Bereiche wird analysiert: welche Arten könnten hier vorkommen? Welche Datengrundlagen gibt es? Und wurde an dieser Stelle schon einmal kartiert? Die Erkenntnisse bilden die Grundlage für Ausschreibung der Kartierung durch ein externes Unternehmen.
  • Die Gutachten sind standardisiert und die Methodik ist festgeschrieben (z. B. der Kartierungszeitraum).
  • Der konkrete Ablauf bei einer Kartierung: Die:der Kartierer:in geht ganz langsam auf die Fläche zu und läuft Bereiche an, wo Arten vorzufinden sind (z. B. Plätze, wo die Art ihre Nahrung findet).
  • Am Ende steht ein Kartierbericht mit Text und Karten aus welchem hervorgeht, welche Arten vorkommen.
  • Die Daten werden mit der technischen Planung zusammengeführt und kritische und unkritische Bereiche für die mögliche Trassierung werden definiert (z. B. auch sogenannte „Bautabubereiche“).
  • Die Daten aus den Kartierungen werden über den „Kriterienkatalog Umwelt“ auch beim Variantenvergleich eingezogen, anhand dessen die Trassenvarianten bewertet werden.
Mitarbeiter bei der Planung

Quelle: DB AG / Faruk Hosseini

Ausgleichsmaßnahmen und Kompensation für Umwelteingriffe

Dort wo Eingriffe in die Natur notwendig werden, gleichen wir diese entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz aus. Die Pflanzen und Tiere im Umfeld und entlang der gefundenen Trasse werden bei den Umweltkartierungen genauestens erfasst und zu deren Schutz geeignete Maßnahmen erarbeitet. Beispielsweise werden Tiere und Pflanzen vorübergehend umgesiedelt, damit sie bei Baumaßnahmen nicht zu Schaden kommen. Falls dies nicht möglich ist, werden die Beeinträchtigungen in Form von Eins-zu-eins-Maßnahmen kompensiert oder an anderer Stelle Lebensräume aufgewertet.

Externe Medien

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Ausgleichsmaßnahmen und Kompensation für Umwelteingriffe
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Lärm- und Schallschutz

Um den Schallschutz sicherzustellen, gelten in Deutschland strenge Richtlinien. Maßgeblich sind die Grenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen in den Planungen berücksichtigt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Grenzwerte zum Schallschutz in der Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus haben wir ein übergreifendes Gesamtkonzept mit Maßnahmen am Streckennetz und an der Fahrzeugflotte entwickelt. Mit diesen soll der Schienenverkehrslärm merklich reduziert und somit die Anwohner:innen von Bahnstrecken spürbar entlastet werden.

Mehr zu den Lärmschutzrichtlinien und Lärmschutzmaßnahmen  

Grenzwerte für Deutschland aus der Verkehrslärmschutzverordnung

Zum Vergleich: Schallemissionen von Alltagsgeräuschen

Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen

 

Um unsere ehrgeizigen Lärmschutzziele zu erreichen, setzen wir auf zwei bewährte Säulen. Säule eins mindert den entstandenen Lärm durch verbesserten Lärmschutz vor Ort, „aktiv“ an der Strecke und „passiv“ an Gebäuden in streckennähe. Säule zwei reduziert den Lärm direkt dort, wo er entsteht: am Fahrzeug.

Häufig gestellte Fragen 

Für Bauarbeiten im Bestand sind Sperrpausen erforderlich, also Zeitfenster, in denen kein Zugverkehr stattfindet. Die Lärmbelastung wird dabei auf ein Mindestmaß reduziert.

Wenn der Spurplan für die jeweiligen Varianten entwickelt ist, können daraus die Lärmbetroffenen sowie das jeweilige Ausmaß der Betroffenheit abgeleitet werden. Gemeinsam mit schalltechnischen Gutachtern werden dann die notwendigen Maßnahmen geplant, ob aktiv (wie Lärmschutzwände) oder passiv (wie Schallschutzfenster). Die Schallgutachten fließen in den Variantenvergleich mit ein.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen sind mindestens folgende Schutzgüter zu betrachten:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Für den Variantenvergleich werden die betrachteten Kriterien im Kriterienkatalog Umwelt festgelegt.