Michael Menschner, Teilprojektleiter des Abschnitts Dresden bis Heidenau
Die Projektphasen – von den Grundlagen bis zum Bau
Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg: Großprojekte bei der DB
Bereits in den Jahren 2008, 2012 und 2015 haben verschiedene Studien mögliche Streckenführungen mit Tunnelabschnitten sowie Ein- und Ausbindungspunkten untersucht. Als Ergebnis wurde ein Korridor ausgewiesen mit festem Ein- und Ausbindepunkt. Dieser liegt in Heidenau in der Umgebung des Haltepunkts Heidenau-Großsedlitz. Aufbauend hierauf haben wir innerhalb dieses Korridors verschiedene Varianten als Grundlage für das Raumordnungsverfahren (2018 bis 2020) erarbeitet.
Ein Raumordnungsverfahren ist ein Gutachten der jeweiligen Landesbehörde, das Varianten der jeweiligen Streckenführung bewertet. Dafür werden Einzelgutachten erstellt sowie Sachverständige, Umweltverbände und Behörden miteinbezogen. Auch sachdienliche Hinweise von Privatpersonen werden innerhalb des Raumordnungsverfahrens berücksichtigt.
Zuständig für das Raumordnungsverfahren war die Landesdirektion Sachsen. Im Rahmen der Untersuchungen konnte sie für die Volltunnel-Varianten D, E und F (siehe Karte) die Raumverträglichkeit nicht bestätigen. Dagegen bestätigte die Landesdirektion Sachsen mit Übergabe der raumordnerischen Beurteilung die Raumverträglichkeit für einen Volltunnel-Korridor (Varianten A, B, C) und den Korridor der Variante G mit Maßgaben. Diese Korridore stellten die Basis für die nun entwickelten Varianten dar (siehe Themeninsel 4). Innerhalb der Korridore haben wir gemeinsam mit unserem Projektteam intensiv geprüft, welche Streckenführung für die Volltunnelvariante und die Teiltunnelvariante im Hinblick auf Mensch und Umwelt, die technische Machbarkeit und die verkehrlichen Ziele am besten geeignet ist. Die konkrete Streckenführung der finalen Varianten ergibt sich aus den planerischen Berechnungen, den geologischen Prüfungen sowie den umwelttechnischen Zwängen und Studien. Durch die Erkenntnisse dieser Untersuchungen wurde unter Berücksichtigung der Trassierungsparameter ein optimaler Streckenverlauf für Voll- und Teiltunnelstrecke errechnet. Im nächsten Planungsschritt werden die Varianten verglichen und die Vorzugsvariante wird festgelegt.
Die „alten“ Varianten A-G (Planungsstand 2018)
Die nun entwickelten Varianten für den Variantenentscheid werden in Themeninsel 4 vorgestellt. In Themeninsel 5 erfahren Sie im Detail, wie nun im nächsten Planungsschritt aus den Varianten eine Vorzugsvariante ermittelt wird.
Große Infrastrukturprojekte haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung. Um die Auswirkungen des Projekts (bzw. von möglichen Alternativen) zu prüfen, wird in einem frühzeitigen Stadium von der zuständigen Raumordnungsbehörde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Es wird geprüft, ob das Projekt raumverträglich ist, also mit der geplanten Nutzung des Raums übereinstimmt und nicht mit anderen geplanten Projekten kollidiert. Die Öffentlichkeit wird in das Raumordnungsverfahren einbezogen und kann sich durch Stellungnahmen beteiligen. Gesetzliche Grundlage für diese Prüfung ist § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG).
Anregungen konnten bis eine Woche nach Ende der Auslegungsfrist bei der Landesdirektion Sachsen oder den jeweiligen Verwaltungen der Gemeinden vorgebracht werden.
Die Einwendungen wurden durch die Raumordnungsbehörde, der Landesdirektion Sachsen ausgewertet. Wie die Einwendungen bei der raumordnerischen Abwägung berücksichtigt werden konnten, ist in der raumordnerischen Beurteilung dargelegt. Die raumordnerische Beurteilung wurde nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht und ist hier einsehbar.